Creality Produkte ohne deutschsprachiges Handbuch

Stedlerson
2024-02-05 19:00:00 / Neues / Kommentare 0
Creality Produkte ohne deutschsprachiges Handbuch - Onlineshop-wieder-aktiv

Hersteller / Distributoren sind nach deutschem Recht verpflichtet, sofern ein Produkte auf dem deutschen Markt vertrieben wird, so z.B. bei technischen Geräten, eine Bedienungsanleitung und ggf. Warnhinweise in deutscher Sprache dem Produkt beizufügen bzw. ggf. diese in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

Einige Hersteller / Distributoren die uns bisher beliefert haben verweigern sich dieser Verpflichtung nachzukommen und verweisen auf ihr jeweiliges englischsprachige WiKi. Dies ist jedoch nach einem OLG-Richterspruch nicht zulässig!

Update vom 15.02.2024

All unsere Bemühungen deutschsprachige "Bedienungs- und Aufbauanleitungen sowie Warnhinweise" für Produkte von namhaften Hersteller zu erhalten (entweder direkt vom Hersteller oder vom Distributor) sind bisher fehlgeschlagen.

Scheinbar stört es weder Hersteller noch Distributoren das gegen EU-Recht oder DE-Recht wissentlich und massiv verstoßen wird.

Wir als Händler reagieren nun und haben die enstprechenden Hersteller / Distributoren und deren Produkte in unserem Onlineshop markiert und verkaufen die jeweiligen Produkte nur als Exportware.

Update 22.02.2024

Wird deutsches Recht missachtet?
Creality 3D Drucker nicht mehr im Liefersortiment
Nach deutschem Recht ist es notwendig den Produkten aus dieser Kategorie eine deutschsprachige Bedienungs- und Aufbauanleitung beizufügen. Hierzu gibt es bereits mehrere richterliche Urteile in Deutschland.

Wir waren bemüht beim Hersteller bzw. Distributor eine deutschsprachige Aufbau- und Bedienungsanleitung inkl. Warnhinweise zu erhalten!

Der Hersteller bzw. der europäische Distributor für Produkte der Kategorie 3D-Drucker scheint dies nicht wirklich zu interessieren, sie verweisen auf das englischsprachige Wiki des Herstellers.

Um uns rechtlich zu schützen wurden alle Produkte aus dieser Kategorie entfernt bis für das jeweilige Produkt dieser Kategorie eine deutschsprachige Aufbau- und Bedienungsanleitung inkl. Warnhinweise vorfügbar ist.

Quellennachweis:
Der Hersteller ist gemäß dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz dazu verpflichtet, eine Bedienungsanleitung zu übergeben. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, so wird dies als ein Sachmangel angesehen.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/bedienungsanleitung

Relevante gesetzliche Grundlage für die Pflicht, eine Anleitung mitzuliefern, ist das Produktsicherheitsgesetz. Hintergrund der Regelung ist, dass der Verbraucher stets die Möglichkeit haben soll, sich über etwaige Gefahren, die von einem Produkt ausgehen, zu informieren. Bedienungsanleitung ist in Landessprache mitzuliefern (Landgericht Essen, Urteil vom 11.03.2020, Az.: 44 0 40/19)/ (zuletzt: Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 28.02.2019, Aktenzeichen 6 U 181/17).
Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/132813-gebrauchsanleitung-deutsch