Hoppla Creality

Stedlerson
2024-02-28 16:58:00 / Neues / Kommentare 0
Hoppla Creality - Creality-3D-Drucker-und-Diodenlaser-ausgelistet

Nach deutschem Recht ist es notwendig den Produkten aus dieser Kategorie eine deutschsprachige Bedienungs- und Aufbauanleitung beizufügen. Hierzu gibt es bereits mehrere richterliche Urteile in Deutschland.
Wir waren bemüht beim Hersteller bzw. Distributor eine deutschsprachige Aufbau- und Bedienungsanleitung inkl. Warnhinweise zu erhalten!

Der Hersteller bzw. der europäische Distributor für Produkte dieser Kategorie scheint dies nicht wirklich zu interessieren, sie verweisen auf das englischsprachige Wiki des Herstellers.

Wird deutsches Recht missachtet?
Da wir diese Frage für uns persönlich geklärt haben und um uns rechtlich zu schützen wurden alle Produkte aus dieser Kategorie entfernt bis für das jeweilige Produkt dieser Kategorie eine deutschsprachige Aufbau- und Bedienungsanleitung inkl. Warnhinweise vorfügbar ist.

Quellennachweis:
Der Hersteller ist gemäß dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz dazu verpflichtet, eine Bedienungsanleitung zu übergeben. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, so wird dies als ein Sachmangel angesehen.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/bedienungsanleitung

Relevante gesetzliche Grundlage für die Pflicht, eine Anleitung mitzuliefern, ist das Produktsicherheitsgesetz. Hintergrund der Regelung ist, dass der Verbraucher stets die Möglichkeit haben soll, sich über etwaige Gefahren, die von einem Produkt ausgehen, zu informieren. Bedienungsanleitung ist in Landessprache mitzuliefern (Landgericht Essen, Urteil vom 11.03.2020, Az.: 44 0 40/19)/ (zuletzt: Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 28.02.2019, Aktenzeichen 6 U 181/17).
Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/132813-gebrauchsanleitung-deutsch